Bergbahnen werden im Sommer nicht nur von Skifahrern genutzt. Familien mit Kinderwagen, Gäste mit Rollstuhl und Begleitpersonen bewegen sich an Rampen, Bahnsteigen, Türen und Bergstationen.
Nach einem Sturz geht es nicht um ein abstraktes Barrierefreiheitsversprechen. Entscheidend ist die konkrete Beförderungssituation: Rampe, Kante, Personalhilfe, Information und Verhalten der Begleitperson.
Aus anwaltlicher Perspektive zählen Fotos der Stelle, Betriebsunterlagen, Hinweise, Zeugenaussagen, Video, Unfallbericht und medizinische Befunde.